Beispiel für Kitas Rheinland-Pfalz: Im §25 des KitaG ist geklärt, dass die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungs-fähigen Personalkosten berücksichtigt werden. Viele Kitas nutzen ihr Jahresfortbildungs-Etat für die Organisationsentwicklung und integrierte Inhouse-Schulung ihres gesamten Teams. Für die Umsetzung der vielen Anforderungen empfehlen wir den Trägern die Kosten für Orga-nisation- und Qualitätsentwicklung in ihren Haushalten zu berücksichtigen.
Beispielrechnung Kita Rheinland-Pfalz:
Nehmen wir an, eine Kita hat 20 pädagogische Mitarbeitende, davon die Hälfte (10) sind Voll-zeitkräfte und die andere Hälfte (10) sind Teilzeitkräfte.
Nehmen wir an, dass die Vollzeitkräfte 40.000 Euro jährlich Kosten und die Teilzeitkräfte 20.000 Euro.
Personalkosten Vollzeitkräfte: 10 x 40.000 = 400.00 Euro
Personalkosten Teilzeitkräfte: 10 x 20.000 = 200.00 Euro
Gesamtpersonalkosten 600.000 Euro
Gemäß den Regelungen im KitaG werden bis zu 1% der zuwendungsfähigen Personalkosten für Fortbildungen erstattet: 1% der Gesamtpersonalkosten hier: 600.000 Euro x 0,01 = 6.000 Euro. In diesem Beispiel können also bis zu 6.000 Euro jährlich für Fortbildungskosten bean-tragt werden.